(Autor Roland Funk)
Der Antrag der Freien Wähler auf Vereinbarung einer „kommunalen Schuldenbremse“ im Hinblick auf anstehende zukünftige Investitionen wurde zwar nicht so wie beantragt umgesetzt.
Als Ergebnis wird die Stadtverwaltung zur besseren Steuerung des Haushaltes der Stadt Geislingen zukünftig vor den Haushaltsberatungen eine Zusammenstellung aller geplanten Investitionen über 5000 € dem Stadtrat zur Verfügung stellen.
Der Antrag der Freien Wähler war wie folgt begründet worden:
Analysieren wir unseren Finanzplan bis 2016 und betrachten den Anstieg der Verschuldung von jetzt, Ende 2011 in Höhe von 9,871 Mio. Euro auf stolze 29,057 Mio. Euro zum Ende 2016, so ist nahezu eine Verdreifachung des Schuldenstandes im Finanzplanungszeitraum geplant.
Und dies allein im Kämmereihaushalt.
Gottlob reduzieren sich die Schulden des Eigenbetriebs Abwasser plangemäß und deutlich im selben Zeitraum Hinzu kommen aber noch die Stadtwerke mit der Investition in das Fünf-Täler-Bad und einem Anstieg deren Schulden.
Und dazu sagen wir: Das geht nicht!
Zur Schuldenaufnahme addieren müssen wir –allein im Kämmereihaushalt- noch den Verbrauch der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 4,575 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2016, das Jahr 2012 nicht mitgerechnet.
Das heißt, wir verschlechtern unseren Finanzstatus im Planungszeitraum allein im Kämmereihaushalt durch Neuverschuldung und Rücklagenverbrauch um 23,761 Mio. Euro.
Unsere Gesamtverschuldung Ende 2016 soll gar 65,954 Mio. Euro betragen.
Natürlich sind im Zeitraum von 2013 bis 2016 Mittel für Baumaßnahmen in Höhe von 31,265 Mio. Euro eingeplant, vorwiegend an den Schulen und öffentlichen Gebäuden wie Altem Zoll und neuem Rathaus.
Zieht man von der Summe dieser Ausgaben dann die Zuschüsse und Zuweisungen des Landes mit insgesamt 8,954 Mio. Euro ab, so ergibt sich ein Saldo von 22,311 Mio. Euro.
Das wiederum heißt, wir finanzieren nicht nur die Bauinvestitionen voll mit Krediten, sondern auch weitere Bereiche mit 1,45 Mio. Euro.
Die Tilgungen, die während des Zeitraumes geleistet werden müssen, sind hierbei nicht berücksichtigt.
Wollen wir das wirklich so hinnehmen?
Haben wir im Finanzplan eine „kluge Mischung aus konsolidieren, sanieren und investieren“ geschaffen?
Wir glauben das nicht.
Es sind, buchhalterisch korrekt und genau, die notwendigen Investitionen eingestellt und deren Finanzierung durch Kreditaufnahmen und Rücklagenverbrauch dargestellt.
Wir wollen für den Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus, mehr.
Wir sehen durchaus die notwendig werdenden Investitionen im Schulbereich, die dringende Renovierungsbedürftigkeit des Alten Zolls, die Notwendigkeit das Rathaus zu sanieren, den Investitionsstau darüber hinaus und die spezielle Problematik des Fünf-Täler-Bades, sehen aber andererseits auch einen alarmierenden Anstieg der Verschuldung bis zum Jahre 2016.
Unser Ziel soll sein, zukünftig ohne neue Kreditaufnahmen auszukommen und die Schuldenbremse, die das Grundgesetz für Bund und Länder ab 2020 vorsieht, auch in unserem Haushalt zu praktizieren.
Wir beantragen deshalb als Ziel zukünftiger Finanzplanung zu beschließen, dass eine Nettoneuverschuldung ab einem noch näher zu bestimmenden und zu diskutierenden Zeitpunkt nur noch notlagen- oder konjunkturbedingt eingegangen werden kann.
In der jetzt erfolgten Genehmigung des städtischen Haushaltes warnt das Regierungspräsidium Stuttgart in derselben Weise vor der geplanten Neuverschuldung und appelliert daran den bisher verfolgten Konsolidierungskurs weiter zu führen.