MACH 5.3: Die Erhöhung der Einwohnerzahl

 Die Weichen rechtzeitig stellen - Die Erhöhung der Einwohnerzahl | Freie Wähler Geislingen

 

Wir müssen jetzt die Weichen stellen um den in Zukunft vorhergesagten, erhöhten Bedarf an Wohnraum und die damit einhergehende Verknappung von Grund und Boden für unsere Stadt positiv nutzen.

Es muss sinnvoll und mit Weitblick in die Erschließung und Sanierung investiert werden.

Der Kämmerer, Herr Pawlak, zeigte bereits im vergangenen Jahr auf, dass eine Steigerung der Einwohnerzahl die finanzielle Situation unserer Stadt verbessern kann.

Aktuell wird in den gefragten Zentren um uns herum (Stuttgart, Ulm, Kirchheim…) Wohnraum und Bauland knapper.

Es darf davon ausgegangen werden, dass sich Menschen mehr und mehr in unserer Region nach Wohnraum umschauen werden.

Mit dem Ausbau der B 10, der A 8, mit dem Bau des Bahnhalts in Merklingen und mit der Einführung des MEX, werden die Verbindungen in die Zentren deutlich verbessert, was unseren Wohnraum zusätzlich attraktiver macht.

Das bedeutet, wir müssen bereits jetzt die Weichen stellen, um dem Bedarf und der Nachfrage gerecht zu werden.

Das bedeutet aber auch, Mittel zum Erwerb von Grund und Boden, aber auch Mittel zur Erschließung eines Baugebietes in den HH einzustellen.

In den Stadtbezirken scheint dies noch ehesten und schnellsten zu realisieren zu sein, denn in der Kernstadt ist weder für Gewerbe noch für Wohnbebauung genügend freier Platz.

Einzig in den Stadtbezirken !!

Antrag:

Die Verwaltung solle eine Zusammenstellung erarbeiten, wann, wo und wie welche Flächen für Gewerbe- und Wohnraum geplant sind und bis wann die Umsetzung erfolgen kann.

Noch ein Wort zur Transparenz mit den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt:

Bei Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger direkt oder indirekt betreffen und vielleicht auch noch Maßnahmen, die mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind, z. B. aus dem Erschließungsbeitragsrecht, sollte die Verwaltung unter dem Stichwort „Transparenz“ frühzeitig, bereits mit Beginn einer Planung, die Betreffenden informieren und nicht erst, wenn der GR einer Maßnahme bereits zugestimmt hat.

Frei nach der Devise, „es ist alles entschieden, ihnen nur noch zur Kenntnis“.

Antrag:

Im Rahmen einer bürgerfreundlichen Verwaltung und der gebotenen Transparenz wünschen wir uns, dass betr. Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig, z.B. mit Beginn der Planung über die Maßnahmen informiert werden.